Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied der IPA werden?
 
Es gibt folgende Arten der Mitgliedschaft:
  • Ordentliche Mitgliedschaft
  • Ehrenmitgliedschaft
  • Außerordentliche Mitgliedschaft
  • Assoziierte Mitgliedschaft


Ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder können auf Antrag nur Polizeibeamte werden, die im aktiven Dienst ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen stehen, die polizeiliche Aufgaben erfüllen. Der Bundesvorstand der IPA hat diese Behörden und Einrichtungen in einer abschließenden Aufzählung für alle Bundesländer festgelegt. Diese Auflistung wird regelmäßig fortgeschrieben.

Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Artikel 3 der gültigen Satzung der IPA, Deutsche Sektion e.V., nicht im Wege steht.

Über die Aufnahme ordentlicher Mitglieder entscheidet die Geschäftsführende Verbindungsstellenvorstand. Er handelt hierbei im Auftrag der zuständigen Landesgruppe und der IPA-Deutsche Sektion e.V. und vertritt deren vertretungsberechtigte Vorstände.

De Aufnahme kann ohne Begründung abgelehnt werden.


Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Antrag des Geschäftsführenden Bundesvorstandes oder einer Landesgruppe durch den Bundesvorstand u.a. an Personen verliehen werden, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben.


Außerordentliche Mitgliedschaft
Außerordentliche Mitglieder können nur Witwen, Witwer oder hinterbliebene Lebensgefährten ordentlicher Mitglieder werden, die einen engen Bezug zum Vereinsleben der IPA über längere Zeiträume in besonderer Qualität gepflegt haben.


Assoziierte Mitgliedschaft
Eine assoziierte Mitgliedschaft kann von ausländischen Polizeibediensteten nur erworben werden, wenn in ihrem Heimatland keine nationale Sektion besteht.

Seit kurzem können folgende Berufsgruppen auch Mitglied der IPA werden:
  • Vollzugsbeamte der Landesverfassungsschutzämter mit polizeilicher Ausbildung
  • Zollfahndungsbeamte
  • Steuerfahndungsbeamte
  • Beamte und Angestellte eines behördlichen, kommunalen Ordnungsdienstes
  • Angehörige eines freiwilligen Polizeidienstes


Mitgliedsbeitrag
Zur Zeit beträgt der Jahresbeitrag 30 €, der durch die Verbindungsstelle per Einzugsermächtigung einmal pro Jahr eingezogen wird.

In diesem Mitgliedsbeitrag sind weitere Beiträge an die Landesgruppe und an das IBZ Schloss Gimborn enthalten. Von dem Geld werden Veranstaltungen der IPA Verbindungsstelle finanziert, die den einzelnen Mitgliedern wieder zu Gute kommen.